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Balkonkraftwerk-Handbuch
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Balkonkraftwerk anmelden: Was seit dem Solarpaket 1 gilt

Seit dem Solarpaket 1 meldest du ein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister an. Welche Grenzen gelten, was mit dem Zähler passiert und welcher Stecker erlaubt ist.

Ein Balkonkraftwerk anzumelden ist heute ein Formular, kein Projekt. Seit dem Solarpaket 1, das am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist, reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister. Die frühere zweite Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.

Nur noch eine Anmeldung

Früher musstest du dein Balkonkraftwerk an zwei Stellen melden: beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Seit dem Solarpaket 1 bleibt nur das Marktstammdatenregister. Der Netzbetreiber erhält die Daten über das Register und muss nicht mehr gesondert informiert werden.

Die Registrierung ist kostenlos und läuft online. Abgefragt werden unter anderem der Standort, das Datum der Inbetriebnahme, die Leistung der Module und die Leistung des Wechselrichters. Halte das Datenblatt deiner Anlage bereit, dann dauert es wenige Minuten.

Die Frist: spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme. Inbetriebnahme heißt, dass du die Anlage zum ersten Mal einsteckst und sie Strom ins Hausnetz einspeist.

Welche Grenzen gelten

Die vereinfachte Anmeldung gilt für Steckersolargeräte innerhalb von zwei Grenzen:

  • Wechselrichter: höchstens 800 VA Ausgangsleistung
  • Module: höchstens 2.000 Wp installierte Leistung

Vor dem Solarpaket lag die Grenze beim Wechselrichter bei 600 VA. Die höhere Modulleistung lohnt sich vor allem bei ungünstiger Ausrichtung oder im Winter: Der Wechselrichter begrenzt die Einspeisung zwar weiterhin auf 800 VA, erreicht diesen Wert mit mehr Modulfläche aber öfter.

Liegt deine Anlage über einer der beiden Grenzen, ist sie kein Balkonkraftwerk mehr im Sinne der vereinfachten Regeln. Dann gelten die normalen Vorgaben für Photovoltaikanlagen, inklusive Anmeldung beim Netzbetreiber und Anschluss durch eine Elektrofachkraft.

Was mit dem Stromzähler passiert

Hast du noch einen alten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe, darfst du dein Balkonkraftwerk trotzdem sofort in Betrieb nehmen. Der alte Zähler wird übergangsweise geduldet, auch wenn er bei Einspeisung rückwärts läuft. Der Tausch gegen einen passenden Zähler ist Sache des Netzbetreibers. Du musst ihn nicht selbst beauftragen.

Schuko oder Wieland-Stecker

Lange war umstritten, ob ein Balkonkraftwerk über eine normale Schuko-Steckdose angeschlossen werden darf. Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95, im Dezember 2025 als Vornorm erschienen, regelt das jetzt:

  • Mit Schuko-Stecker: zulässig bis 960 W Modulleistung
  • Mit spezieller Energiesteckvorrichtung, etwa einem Wieland-Stecker: bis 2.000 W Modulleistung

Die Wechselrichtergrenze von 800 VA gilt in beiden Fällen. Zwei Module mit je bis zu 480 W bleiben damit unter der Schuko-Grenze. Wer mehr Modulleistung plant, braucht die spezielle Steckvorrichtung.

Speicher extra eintragen

Hat dein Balkonkraftwerk einen Batteriespeicher, trägst du ihn im Marktstammdatenregister als eigene Einheit ein. Die Norm DIN VDE V 0126-95 deckt Geräte mit Speicher ausdrücklich nicht ab, für sie sind eigene Regeln vorgesehen.

Kurz zusammengefasst

  1. Anlage einstecken und in Betrieb nehmen.
  2. Innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registrieren.
  3. Netzbetreiber nicht separat informieren, das läuft über das Register.
  4. Grenzen einhalten: 800 VA Wechselrichter, 2.000 Wp Module, mit Schuko-Stecker 960 W Module.